Verein

Grund der Vereinsgründung

Hintergrund der Vereinsgründung war die unbefriedigende Situation, die sich durch die sog. "Rahmenvereinbarung" der Provinzial Versicherung für Trocknungsunternehmen und Leckageorter ergeben hatte. Durch die Rahmenvereinbarung wurden für standardisierte Leistungen, z. B. Leckageortung, feste Entgelte vorgesehen und "quasi" normiert, indem einerseits eine abweichende Preisstellung bei Angebots- und Rechnungsstellung bemängelt wurden und andererseits auf Versicherungsnehmer, Hausverwaltungen etc. mit dem Ziel eingewirkt wurde, ausschließlich Unternehmen zu beauftragen, die sich durch ihre "Listung"verpflichtet hatten, nach den im Rahmenvertrag vorgegebenen Preisen abzurechnen. Auch andere Versicherer sind zwischenzeitig auf diesen Zug aufgesprungen.

Dieser Vorgang stellt unser Erachtens nach einen massiven Eingriff in den freien Wettbewerb dar, auf dem sich die Preise bekanntermaßen nach Angebot und Nachfrage selbsttätig bilden und nicht durch Preisvorgaben der Versicherer.

Glücklicherweise fand sich eine Gruppe namhafter Trocknungsunternehmen und Leckageortern, die das Vorgehen der Provinzial Versicherung nicht hinnahmen und durch gemeinsames Vorgehen diese Praxis zu Fall bringen wollten.

Durch engagiertes Vorgehen unseres 1. Vorsitzenden, Herrn Roy, ist es in vielen Mahn- und Klagverfahren gegen die Versicherer gelungen, die Ortsüblichkeit der bisherigen Preise über entsprechende Sachverständigengutachten feststellen zu lassen.

Des Weiteren hat Herr Roy mit Datum vom 27.7.2007 in einem Verfahren gegen die Provinzial Nord Brandkasse AG (im folgenden Provinzial genannt) einen Vergleich erwirkt, indem sich die Provinzial zu weitreichenden Unterlassungen verpflichtet hat (nähere Details finden sie weiter unten unter "Bisherige Erfolge", dort unter 2.)

Ferner wurde das Bundeskartellamt über die Vorgehensweise der Provinzial Versicherung mit dem Ergebnis informiert, dass Verstöße gegen diverse Vorschriften, z. B. Missbrauch marktbeherrschender Stellung § 19 Abs. 1 oder Behinderungsmissbrauch § 20 Abs. 1 (GWB), festgestellt wurden.

Auch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), ehemals Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, beschäftigte sich mit dem Vorgehen der Provinzial.

Downloads weiteren interessanten Urteilen / Beschlüssen etc. gegen  Versicherer u. Schadenregulierer finden sie in unserem Downloadbereich.

Bundeskartellverfahren Provinzial Nord vom 13.06.2007

Urteil gegen einen freien Sachverständigen, u.a. teils tätig im Auftrag für eine Versicherung aus Itzehoe vom 20.05.2008 (Landgericht Itzehoe)

Dieter Bielefeldt im Auftrag der Hamburger Feuerkasse Unterlassungserklärung vom 19.09.2008

LVM Gerichtsbeschluss vom 17.07.2009 (Landgericht Flensburg)

Westfälische Provinzial Unterlassungserklärung vom 09.09.2009

AXA-Gerichtsurteil vom 10.02.2010 (Landgericht Kiel)

DEVK Gerichtsbeschluss vom 10.08.2010 (Landgericht Lübeck)

Signal Iduna Gerichtsbeschluss vom 03.09.2010 (Landgericht Flensburg)

DEVK Gerichtsurteil vom 23.11.2010  (Landgericht Lübeck)

 

 Aussichten

Es zeichnet sich ab, dass die Problematik der "Rahmenverträge" etc. noch lange nicht behoben ist. Es ist davon auszugehen, dass weder die Provinzial, noch andere Versicherungen, die auf den Zug "Rahmenvertrag" aufspringen wollen bzw. bereits aufgesprungen sind, sich künftig andere oder modifizierte Spielarten eines Rahmenvertrages ausdenken werden, um Kosten für den Bereich Brand- und Wasserschadenbeseitigung einzusparen und Versicherungsnehmer weiter zu bevormunden.